
Geführte Radtouren
Von Mai bis September bietet die ADFC-Ortsgruppe Isny-Argenbühl, geführte Radtouren an, meist Freitagnachmittag, teils samstags ganztags.
Kategorien:
Freitagnachmittag ab 13 Uhr (9 Touren): Treffpunkt an den Isnyer Rathausarkaden. Durchschnittlich wird mit ca. 18 km/h gefahren. Ohne E-Bike ist gute Kondition erwünscht. Weitere Details zu den Touren: siehe unten
Samstag ganztags ab 10 Uhr (3 Touren: 31.5., 14.6., 5.7.): Treffpunkt an den Isnyer Rathausarkaden. 16–18 km/h Durchschnittsgeschwindigkeit. Aufgrund der Länge (70-90 km) sollten Nichtmotorisierte eine gewisse Grundkondition mitbringen. Weitere Details zu den Touren: siehe unten
Samstag leichte Tour nachmittags ab 13 Uhr (2x am 17.5. und 28.6.): Treffpunkt an den Isnyer Rathausarkaden, auch für weniger Trainierte ohne E-Bike geeignet (14-16 km/h). Weitere Details zu den Touren: siehe unten
Tourenleiter mit Mail-Adressen: Xaver Rothermel: xr.hvrothermel [at] online.de, Robert Blaser-Sziede: blaser-sziede [at] gmx.de, Gerhard Sailer: gerhard-sailer [at] gmx.de , Peter Schirmer: schirmer-isny [at] t-online.de
Freitag, 02.05., 13 Uhr: Isny – Friesenhofen - Center parcs – Leutkirch – Enkenhofen - Isny, 40 km, 350 Hm, Gerhard Sailer.
Freitag, 09.05, 13 Uhr: Isny – Beuren – Gebrazhofen – Kisslegg – Waltershofen – Christazhofen – Isny, 50 km, 410 Hm, Xaver Rothermel.
Freitag, 16.05., 13 Uhr: Isny – Schweineburg – Gestratz – Malleichen – Eglofs – Eisenharz – Isny, 27 km, 194 Hm, Peter Schirmer.
Samstag, 17.05., 13 Uhr: leichte Tour: Isny – Rotenbach – Schwanden – Boschen – Winnis – Haubach – Isny, 31 km, 190 Hm, Robert Blaser-Sziede.
Freitag, 23.05., 13 Uhr: Isny – Eglofs – Oberhäuser – Weiler – Ellhofen – Röthenbach – Schönau - Maierhöfen – Isny, 48 km, 460 Hm, Xaver Rothermel.
Samstag, 31.05., 10 Uhr: Isny – Zurwies – Neukirch – Schloss Achberg – Neuravensburg – Wangen – Isny, 72 km, 520 Hm, Robert Blaser-Sziede. Mögliche Besichtigung Schloss Achberg mit Ausstellung Käthe Kollwitz.
Freitag, 06.06., 13 Uhr: Isny Bähnle Runde: Isny – Weitnau – Buchenberg Moorbad – Isny, 45 km, 222 Hm, Peter Schirmer.
Samstag, 14.06., 10 Uhr: Isny – Friesenhofen – Kimratshofen – Wiggensbach – Buchenberg – Hellengerst – Isny, 66 km, 460 Hm, Robert Blaser-Sziede.
Freitag, 20.06., 13 Uhr: Westallgäu-Runde: Isny - Schnaidt – Staudach – Lengatz – Riedhirsch – Röthenbach – Gestratz – Isny, 46 km, 510 Hm, Xaver Rothermel.
Freitag, 27.06., 13 Uhr: Isny – Harbatshofen – Oberthalhofen – Oberstaufen – Rutzhofen – Isny, 42 km, 174 Hm, Peter Schirmer.
Samstag, 28.06., 13 Uhr: leichte Tour, Auftakt Stadtradeln: Isny – Schwanden – Urlau – Center parcs – Hinznang – Rotenbach – Isny, 32 km, 130 Hm, Robert Blaser-Sziede.
Samstag, 05.07., 10 Uhr: Isny – Urlau -Adrazhofen – Legau – Erlebnissteg Iller – Ferthofen – Mooshausen – Bettrichs – Friesenhofen – Isny, 90 km, 800 Hm, Gerhard Sailer.
Freitag, 11.07., 13 Uhr: Isny – Eglofstal – Syrgenstein – Wolferatshofen – Oberhäuser – Isny, 31 km, 150 Hm, Peter Schirmer.
Freitag, 18.07., 13 Uhr: Isny – Eisenharz – Siggen – Ratzenried – Arrisried – Meggen – Isny, 40 km, 400 Hm, Gerhard Sailer.
ISNY- Der Trend zum E-Bike (Pedelec) ist ungebrochen. Pedelecfahren ist jedoch anders als herkömmliches Fahrradfahren, allein schon durch das höhere Gewicht, die starke Beschleunigung und die zügige Grundgeschwindigkeit . Das Pedelec besser kennenzulernen, sich auf das neue Fahrgefühl einzustellen und Alltagssituationen auf dem Rad zu meistern, dies vermittelt ein spezielles Fahrrad-Sicherheitstraining. Bei dem Kurs werden neben Fahrtechnik-Übungen zur Schulung der Koordination und Reaktion mit richtigem Bremsen auch Themen der Verkehrssicherheit behandelt.
In Isny wird das E-Bike-Training in Kooperation mit der ADFC Ortsgruppe und dem Stadtseniorenrat am Samstag, 12. April von 10-13 Uhr am Übungsplatz der Rainsporthalle Isny durchgeführt.
Anmeldungen sind bis Donnerstag, 10. April unter Telefon 07562/2645 oder per Mail (oswald.laengst@t-online.de) möglich.
Die Teilnehmerzahl ist auf 10 Personen begrenzt
Im E-Bike-Kurs mehr Sicherheit "erfahren"
Das Kursangebot „sicher e-biken“ ist ein Gemeinschaftsprojekt des Landes Baden-Württemberg und dem Allgemeinen Deutschen Fahrradclub (ADFC). Vor Ort unterstützen der Stadtseniorenrat Isny und die Ortsgruppe des ADFC die Ausrichtung eines Radtrainings vor allem für Umsteiger*innen zum e-Bike und für ältere Teilnehmer*innen. Beim „Frühjahrs-Kurs“ im Pausenhof des Gymnasiums konnte nun Radtrainer Oswald Längst im Mai 2024 weitere 8 Teilnehmer*innen mit den technischen Besonderheiten des Pedelecs vertraut machen, Fahrfertigkeiten üben und die Möglichkeiten für ein ergonomisches wie effizientes Radeln bei optimaler Motorunterstützung aufzeigen. Bei den Fahrübungen ging es um effektives Bremsen, sicheres Kurvenfahren, Abbiegen und durch Tipps und Training mehr Sicherheit für die unterschiedlichen Fahrsituationen im Alltag zu erhalten. Fragen zur Straßenverkehrsordnung, zur Pflege des Rads und zum Umgang mit der Technik rundeten das „Seminar“ ab. Die Teilnehmer*innen waren sich einig, dass das Gelernte und Geübte ein wichtiger Beitrag für ihren Umgang im Alltag mit dem Pedelec war.
Fortschreibung des Isnyer Radverkehrskonzepts
Gemeinderat beschließt Maßnahmenpaket für 2024 bis 2026, doch die Finanzierungsmittel für das Radverkehrskonzept werden massiv gekürzt.
Nur in kleinen Schritten kommt das Isnyer Radverkehrskonzepts voran. Dabei hatte Tiefbauamtsmitarbeiter Lars Biebel Großes geplant. Für die Jahre 2024-2026 hatte er einen Maßnahmenkatalog erarbeitet und dazu die entsprechenden Fördermittel beim Land beantragt. Die Stadt Isny hatte zunächst pro Jahr 70.000 Euro für das Radverkehrskonzept im Haushalt eingestellt. Am 8. Juli 2024 hatte der Isnyer Gemeinderat diesen Maßnahmenkatalog einstimmig beschlossen.
Für 2024 war geplant, die bereits als Fahrradstraßen ausgewiesenen Wege zum Schulzentrum mittels Sicherheitstrennstreifen, regelmäßigen Piktogrammen sowie Rotmarkierungen am Beginn der Fahrradstraßen und an Knotenpunkten als solche besser erkennbar zu machen. Neu als Fahrradstraße wurde der Spitalhofweg beschlossen. 2025 sollte die Maierhöfener Straße fürs Radfahren attraktiver werden, für 2026 stand die Kemptener Straße und weitere einzelne Maßnahmen auf dem Plan.
Aufgrund der prekären Haushaltssituation beschloss der Gemeinderat im Dezember 2024, die jährlichen Ausgaben für den Radverkehr auf 20.000 Euro zu begrenzen. Damit ist das bereits verabschiedete Dreijahrespaket im geplanten Umfang nicht mehr durchführbar. Der neu einberufene Arbeitskreis Mobilität hat nun die schwere Aufgabe, mit den knappen Haushaltsmitteln sinnvolle Maßnahmen aus dem Radverkehrskonzept umzusetzen. Es wird voraussichtlich Fördergelder von Bund und Land geben, diese dürfen allerdings nur für Fahrradstraßen verwendet werden.
Wesentliche Diskussionen und Entscheidungen zum Radverkehrskonzept stehen noch aus. Die im Konzept empfohlene Einbahnstraßenregelung für den Achener Weg, kombiniert mit einem breiten Radfahrstreifen stadtauswärts, würde die Attraktivität für den Radverkehr auf dieser wichtigen Verbindung ins Industriegebiet und zum Einkaufszentrum am Bühlberg deutlich erhöhen. Weitere Vorschläge des Radverkehrskonzepts sind sogenannte modale Filter in einigen Wohnstraßen, die eine Durchfahrbarkeit dem Radverkehr vorbehalten. Diese Maßnahmen erfordern eine öffentliche Diskussion, zumindest mit den betroffenen Anwohner*innen, um eine entsprechende Akzeptanz zu erreichen.
OBS-Abstandsmessungen beim Überholen: Die Hälfte der Kfz überholt zu eng
Im Sommer 2023 bekam die Isnyer ADFC-Ortsgruppe die Gelegenheit, mit Hilfe von Open Bike Sensoren (OBS), den Abstand von überholenden Kraftfahrzeugen zu messen. Im Juni stellte die Hochschule Kempten ein selbst gebautes Messgerät zur Verfügung, im Juli kam ein OBS des baden-württembergischen ADFC-Landesverbands zum Einsatz. Insgesamt 740 Überholvorgänge wurden innerhalb von Isny, verteilt auf zehn Straßen, dokumentiert. Die Ergebnisse waren mit beiden Geräten ähnlich. Weniger stark befahrene Straßen schnitten etwas besser ab als Straßen mit hohen Verkehrsmengen. Letztlich waren es nur knapp die Hälfte (51 %) der Fahrzeuge, die den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,50 Metern beim Überholen einhielten. Weitere 18 % lagen knapp darunter mit einem Abstand von 1,50 bis 1,30 Metern. Über 30 % der Kraftfahrzeuge überholten mit weniger als 1,30 Metern, über 17 % sogar mit weniger als 1,10 Metern. Dabei gab es kaum Unterschiede, ob Straßen mit Radfahrstreifen oder Schutzstreifen ausgestattet waren oder ob sie keine geschützten Radfahrerbereiche auswiesen. Die Maierhöfener Straße mit 1,50 Meter breiten Radfahrstreifen zeigte mit die schlechtesten Ergebnisse. In dem Zusammenhang ist wichtig zu wissen, dass Isny durchweg nur Schutzstreifen mit 1,25 Metern und Radfahrstreifen mit 1,50 Metern Breite hat. Beides entspricht zwar den gesetzlichen Mindestanforderungen, wird aber mittlerweile von Experten als deutlich zu gering beurteilt.
Themen: Chancen durch StVO-Neuerung, Vorstandswahlen, Satzung
Im EnergieHaus des Gymnasiums fand am 23.10.2024 die Jahresversammlung der Ortsgruppe Isny/Argenbühl des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) statt.
Aktuelle Informationen zum Radtourismus in der Region präsentierte Isnys Tourismuschefin Anna Wieland.
Farina Schättiger klärte über die Neuerung im Straßenverkehrsrecht auf. Die neue Rechtslage erweitere die Spielräume für Kommunen bei der fahrrad- und fußgängerfreundlichen Mobilität.
Während bisher einzig die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs priorisiert worden wäre, erlaube das neue Straßenverkehrsgesetz nun den Kommunen, Maßnahmen im Straßenverkehr auch durch den Gesundheitsschutz, den Klimaschutz oder durch städtebauliche Entwicklungen zu begründen.
Zusätzlich würde nun die Bereitstellung von Flächen für den fließenden und ruhenden Rad- und Fußverkehr explizit in der Straßenverkehrsordnung genannt. Somit würde es einfacher, Fahrradstraßen, Fußgängerübergänge oder Fahrradstellplätze einzurichten.
"Während früher oft erst ein Unfall geschehen musste, bevor Kommunen eine Gefahrenstelle für den Fuß- oder Radverkehr entschärfen konnten, können wichtige Maßnahmen nun endlich auch präventiv angeordnet werden," fasste Schättiger diesen Fortschritt zusammen.
Auch hinsichtlich Tempo 30 gebe es einige Neuerungen: So könne Tempo 30 nun auch vor Einrichtungen für behinderte Menschen, an Fußgängerüberwegen, an Spielplätzen oder an hochfrequentierten Schulwegen eingerichtet werden. Schättiger nannte auch gleich ein Beispiel für Isny: Am Zebrastreifen über die Maierhöfener Straße südlich der Norma könnte eine Geschwindigkeitsreduzierung angeordnet werden, welche sich dann ortsauswärts fortsetzen könnte bis zum Stephanuswerk. Denn die neue Rechtslage erlaube es auch, Tempo-30-Inseln über eine Distanz von bis zu 500 m miteinander zu verbinden.
Im Jahresbericht konnte Vorsitzender Robert Blaser-Sziede auf ein vielfältiges wöchentliches Tourenangebot mit 16 Touren zurückblicken. Oswald Längst hatte ein Pedelec-Training für Senior*innen organisiert. Katarina Schrade stellte die Website der Ortsgruppe auf ein neues Format um, zu finden auf www.isny.adfc.de.
Erstmals verabschiedete die ADFC-Ortsgruppe eine Satzung.
Das Ergebnis der Vorstandswahlen war einstimmig:
1. Vorsitzender: Robert Blaser-Sziede
2. Vorsitzende: Dr. Farina Schättiger
Kassenwart: Oswald Längst
Der ADFC lebt durch die Mitarbeit seiner aktiven Mitglieder.
Information und Koordination unserer ehrenamtlichen Arbeit findet vor allem bei regelmäßigen Arbeitstreffen und der Mitgliederversammlung statt.
Der ADFC ist in mehr als 450 Städten in Deutschland vertreten. In der Karte finden Sie Ihren direkten Ansprechpartner vor Ort. Filtern Sie entweder nach Bundesländern oder klicken Sie sich direkt durch die Karte. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie mit einem Klick auf den ausgewählten ADFC-Marker in der Karte.
Der ADFC hat verschiedene Veröffentlichungen. Neben touristischen Broschüren wie „Deutschland per Rad entdecken“ und „Radurlaub“ gehört auch das beliebte Mitgliedermagazin „Radwelt“ dazu, das alle zwei Monate über aktuelle Verbraucherthemen und politische Entwicklungen informiert. Nicht fehlen darf die Radwelt-Ritzelbande: Für Kinder wird es in der „Radwelt“ bunt und schräg. Des Weiteren finden Sie im Bereich Publikationen den ADFC-Jahresbericht und das Verkehrspolitische Programm.
Wassertorstr. 5
88316 Isny im Allgäu
Robert Blaser-Sziede
Tel.: 07562 3740
E-Mail: isny [at] adfc-bw.de
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 230.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.
Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.
Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.
Als ADFC-Mitglied profitieren Sie außerdem von umfangreichen Serviceleistungen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Unternehmen sowie Versicherungen und Ökostrom-Unternehmen ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.
Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.
Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.
Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.
Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.
Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs.
Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.
Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.
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Ja. Der ADFC hat sich mit der Firma Pergande & Pöthe einen seriösen und erfahrenen Partner ins Boot geholt. Der aus dem Hause P&P stammende Versicherungstarif „SofortschutzPLUS“ wurde individuell auf die Wünsche und Bedürfnisse der ADFC-Mitglieder angepasst und bietet eine umfangreiche Deckung zum kleinen Beitrag.
Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.
Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.
Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.
Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.
Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.