Die Ortsgruppe Isny/Argenbühl des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC) veranstaltete am 27.11.2025 einen "Themenabend Radfahren", welcher im Rahmen der Mitgliederversammlung des Vereins stattfand. Dazu kamen rund 20 Personen in den Räumlichkeiten des EnergieHauses des Gymnasiums Isny zusammen.
Ihnen wurde ein umfangreiches Vortragsprogramm zu sehr interessanten Themen präsentiert.
"Gehweg, Radweg, Fahrbahn – Wo fahre ich Rad?"
Zum Auftakt ging Farina Schättiger, 2. Vorsitzende der Ortsgruppe, der Frage nach: "Gehweg, Radweg, Fahrbahn – Wo fahre ich Rad?" Dabei erklärte sie, dass die Straßenverkehrsordnung eindeutig sei: Fahrzeuge, und somit auch Fahrräder, gehörten auf die Fahrbahn. Einzig wenn ein rundes, blaues Schild einen benutzungspflichtigen, straßenbegleitenden Radweg ausweise, dürfe man mit dem Rad nicht auf der Fahrbahn fahren. Da sich Radfahrer*innen auf der Fahrbahn allerdings oft als Hindernis im Verkehrsfluss fühlen würden, wies Schättiger auf die Radpiktogramme, Schutzstreifen und Radfahrstreifen hin, welche in Isny oft auf der Fahrbahn aufgebracht seien. Diese würden allen Verkehrsteilnehmern verdeutlichen: Hier fahren Fahrräder auf der Fahrbahn. Auch wenn das subjektive Sicherheitsempfinden der Radfahrer*innen auf der Fahrbahn teils gering sei, so machte Farina Schättiger deutlich, dass man als Radfaher*in auf der Fahrbahn direkt im Sichtfeld der Autofahrer*innen sei. Würde man hingegen auf Wegen im Seitenraum der Straße unterwegs sein, würden Autofahrer*innen teilweise nicht auf den Radverkehr achten und diese in Kreuzungs- und Einmündungsbereichen leichter übersehen.
Schättiger appellierte an alle, sich mit gesundem Selbstvertrauen und großen Selbstbewusstsein als Radfahrer*in auf die Fahrbahn zu begeben. Bei einem für Autos vorgegebenen Überholabstand von 1,5 m sei zumindest theoretisch die Sicherheit gegeben. An dieser Stelle wurde an die Stadt ein Dank ausgesprochen dafür, dass sie alljährlich am Straßenrand Banner aufstellten, welche die Autofahrer auf den Überholabstand von 1,5 m zu Radfahrern hinweisen.
Weil sich der ADFC nicht nur für Menschen mit dem Rad, sondern auch für Fußgängerinnen und Fußgänger einsetzt, wurde das Radfahren auf dem Gehweg ausführlich besprochen. "Der Gehweg heißt nicht Gehweg, weil man dort als Radfahrer*in den Autos aus dem Weg geht! Der Gehweg heißt Gehweg, weil man dort zu Fuß geht!", betonte Schättiger. Einzig Kindern unter 10 Jahren samt einer Begleitperson sei das Radfahren auf dem Gehweg erlaubt. In Isny seien Geh- und Fußwege oft durch ein Zusatzschild für den Radverkehr freigegeben. Hier wurde klar formuliert, dass in diesem Fall Fahrräder auf dem Gehweg nur Gastrecht hätten, was Rücksicht auf die Fußgänger und insbesondere Schrittgeschwindigkeit bedeute.
In Fahrradstraßen stünde hingegen der Radverkehr im Vordergrund, hier hätten Kfz nur Gastrecht. In Isny gilt daher im General-Moser-Weg, in Teilen der Kastellstraße, im Schützenweg und in der Seidenstraße: Tempo 30 für alle, nebeneinander Radfahren ist erlaubt und Autos haben sich dem Radverkehr unterzuordnen.
Zukünftig sollen auch noch weitere Isnyer Straßen als Fahrradstraße ausgewiesen werden, um den Radverkehr dort zu stärken.
Welche Maßnahmen für eine höhere Verkehrssicherheit wurden in letzter Zeit in Isny umgesetzt?
Nach diesem Überblick über die Radinfrastruktur durfte die ADFC-Ortsgruppe einen Gastredner begrüßen. Isnys Verkehrsexperte Manfred Schlitter hatte sich die Zeit genommen, um den Themenabend mit seiner Expertise zu bereichern. Er konnte von einigen Maßnahmen berichten, die in letzter Zeit umgesetzt wurden, um den Radverkehr in und um Isny angenehmer und sicherer zu machen: Auf Teilen der CD-Spange sei jüngst der Bereich mit Tempo 30 vergrößert worden und auf einem Streckenabschnitt der K8016 bei Unterried wurde die Geschwindigkeit von 100 km/h auf 70 km/h gesenkt. Außerdem stünde noch die Öffnung von einigen Einbahnstraßen für den Radverkehr in Isnys Innenstadt an. Dass sich die Stadt hier klar für die verstärkte Sicherheit der schwachen Verkehrsteilnehmer ausspricht, wurde in der Runde begrüßt und Herrn Schlitter für sein stets offenes Ohr gedankt.
Wie ist der Status Quo beim Isnyer Radverkehrskonzept?
Robert Blaser-Sziede, 1. Vorsitzende der Ortsgruppe, gab – wie jedes Jahr – noch Einblicke in den momentanen Stand des Isnyer Radverkehrskonzepts. Die Stadt bemühe sich um Fördergelder für die Realisierung der notwendigen Umbau- und Anpassungsmaßnahmen. Die Förderung beziehe sich allerdings einzig auf Fahrradstraßen. Da das Radverkehrskonzept schon seit fast 5 Jahren die ADFC-Ortsgruppe und die Stadt beschäftige, wäre dies ein langer Prozess, der von allen Akteuren Geduld und Durchhaltevermögen erfordere. Vor allem der Vorstand der Ortsgruppe hätte in der Vergangenheit immer wieder das Gespräch mit den städtischen Akteuren gesucht, um das Radverkehrskonzept voranzubringen und mögliche Fördergelder sinnvoll einzusetzen. Leider sei die Zusammenarbeit aber nicht so eng wie vom Blaser und Schättiger erhofft. Nichtsdestotrotz würde man nach wie vor am Thema dranbleiben und hoffen, dass in 2026 erste sichtbare Maßnahmen des Radverkehrskonzepts umgesetzt würden.
Jahresrückblick 2025 und Ausblick in 2026
Abschließend wurde noch auf das Jahr 2025 zurückgeblickt, in dessen Sommer leider das aktive ADFC-Mitglied Xaver Rothermel überraschend verstorben war. Die Runde gedachte ihm in einer Schweigeminute.
Auch in 2025 war die Ortsgruppe mit vielen Aktionen aktiv: Oswald Längst veranstaltete im Frühling einen E-Bike-Kurs für Senior*innen, sobald es wärmer und sommerlicher wurde, fanden wieder allwöchentlich geführte Radtouren statt, bei denen rund 1000 km geradelt wurden. Hier sei allen Tourenleiter*innen ein herzliches Dankeschön ausgesprochen!
Im Juni/Juli organisierte die Ortsgruppe in leitender Funktion das STADTRADELN in Isny samt Siegerehrung und war auch am Kinderfestsamstag mit einem Hindernisparcours auf der Spielwiese vertreten. Zum Saisonausklang beteiligte sich die Ortsgruppe auch dieses Jahr wieder bei der Kulturpedale und leitete verschiedene Radgruppen zu unterschiedlichsten kulturellen Vorführungen im Isnyer Umland.
In 2026 seien schon jetzt folgende Aktionen gesetzt: Es werde wieder einen E-Bike-Kurs für Senior*innen geben, die Ortsgruppe organisiere wieder das STADTRADELN und selbstverständlich würde wieder ein buntes Tourenprogramm zusammengestellt.
ISNY- Der Trend zum E-Bike (Pedelec) ist ungebrochen. Pedelecfahren ist jedoch anders als herkömmliches Fahrradfahren, allein schon durch das höhere Gewicht, die starke Beschleunigung und die zügige Grundgeschwindigkeit . Das Pedelec besser kennenzulernen, sich auf das neue Fahrgefühl einzustellen und Alltagssituationen auf dem Rad zu meistern, dies vermittelt ein spezielles Fahrrad-Sicherheitstraining. Bei dem Kurs werden neben Fahrtechnik-Übungen zur Schulung der Koordination und Reaktion mit richtigem Bremsen auch Themen der Verkehrssicherheit behandelt.
In Isny wird das E-Bike-Training in Kooperation mit der ADFC Ortsgruppe und dem Stadtseniorenrat angeboten. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die ADFC-Ortsgruppe oder den Stadtseniorenrat. Vielen Dank!
Im E-Bike-Kurs mehr Sicherheit "erfahren"
Das Kursangebot „sicher e-biken“ ist ein Gemeinschaftsprojekt des Landes Baden-Württemberg und dem Allgemeinen Deutschen Fahrradclub (ADFC). Vor Ort unterstützen der Stadtseniorenrat Isny und die Ortsgruppe des ADFC die Ausrichtung eines Radtrainings vor allem für Umsteiger*innen zum e-Bike und für ältere Teilnehmer*innen. Beim „Frühjahrs-Kurs“ im Pausenhof des Gymnasiums konnte nun Radtrainer Oswald Längst im Mai 2024 weitere 8 Teilnehmer*innen mit den technischen Besonderheiten des Pedelecs vertraut machen, Fahrfertigkeiten üben und die Möglichkeiten für ein ergonomisches wie effizientes Radeln bei optimaler Motorunterstützung aufzeigen. Bei den Fahrübungen ging es um effektives Bremsen, sicheres Kurvenfahren, Abbiegen und durch Tipps und Training mehr Sicherheit für die unterschiedlichen Fahrsituationen im Alltag zu erhalten. Fragen zur Straßenverkehrsordnung, zur Pflege des Rads und zum Umgang mit der Technik rundeten das „Seminar“ ab. Die Teilnehmer*innen waren sich einig, dass das Gelernte und Geübte ein wichtiger Beitrag für ihren Umgang im Alltag mit dem Pedelec war.
Bereits zum 7. Mal war Isny beim bundesweiten ADFC-Fahrradklimatest 2024 dabei, der alle zwei Jahre die Zufriedenheit mit der Fahrradinfrastruktur aufnimmt. Dazu konnten alle Isnyerinnen und Isnyer im Herbst 2024 einen Fragebogen ausfüllen und verschiedene Aspekte rund ums Radfahren mit Noten bewerten. Auch wenn die Beteiligung dieses Jahr mit knapp 80 Personen nur mäßig ausfiel, kann daraus in jedem Fall ein Bild für Isny erzielt werden:
Isny bekam als Gesamtnote die 3,4. Dies ist zwar nur eine mittelmäßige Schulnote, doch mit dieser Bewertung reichte es für Isny auch diesmal für einen vorderen Platz im Vergleich zu anderen Kommunen: Rang 46 von 423 Städten unter 20.000 Einwohner. Ein Zehntelpunkt besser als 2022, jedoch schlechter als 2012 oder 2018 (Noten 3,1 und 3,2).
Nach wie vor haben Radelnde in Isny Spaß am Radfahren (Note 2,4), können zügig Rad fahren (2,3), freuen sich über eine gute Wegweisung (2,5) und über eine gute Erreichbarkeit des Stadtzentrums (1,7). Der Ausbau der Fahrradabstellanlagen, welcher im letzten Jahr vorangetrieben wurde, wurde sehr positiv aufgenommen. Die Note verbesserte sich deutlich von 4,1 im Jahr 2021 zu 3,0 in der jetzigen Erhebung.
Dass Fahrräder mittlerweile in Bussen des Bodo-Gebiets überhaupt nicht mehr mitgenommen werden, quittierten die Teilnehmer mit einer glatten 5 (Fahrradmitnahme im ÖPNV), der schlechtesten Note im Test. Ein Angebot für öffentliche Räder wird vermisst (Note 4), ebenso die Kontrolle von Falschparkern auf Radspuren (4,3). Während in früheren Fahrradklima-Tests wenig Konflikte mit Fußgängern und Kraftfahrzeugen gesehen wurden, haben sich hier die Bewertungen etwas verschlechtert (3,4 und 3,7). Das Radfahren im Mischverkehr auf der Straße bewerten Isnys Radelnde zunehmend kritisch (Note 3,9). Unzufriedenheit gibt es auch mit der Breite von Radwegen und Radspuren (4,2).
Wir als ADFC-Ortsgruppe Isny/Argenbühl sehen die Ergebnisse des Fahrradklimatests als zusätzliche Motivation für unsere Arbeit, um das Radfahren in und um Isny noch attraktiver und sicherer zu machen. Dazu sprechen wir mit der Stadtverwaltung und anderen Stellen, um z. B. die Umsetzung des Isnyer Radverkehrskonzept voranzubringen und bauliche Veränderungen anzustoßen. Zudem bringen wir beim Kreisradwegeplan des Landkreises Ravensburg unsere Verbesserungsvorschläge und Kritikpunkte ein. Somit verbessert sich die Situation der Radfahrenden hoffentlich weiter, was sich dann im nächsten ADFC-Fahrradklimatest 2026 spiegeln dürfte.
Hier gibt es die detaillierte Auflistung der Auswertung als pdf-Dokument. Angaben ohne Gewähr.
Gemeinderat beschließt im Sommer 2024 zwar Maßnahmenpaket für 2024 bis 2026, doch zum einen werden die Finanzierungsmittel für das Radverkehrskonzept massiv gekürzt, zum anderen stehen selbst im Herbst 2025 noch immer wichtige Diskussionen über die zu realisierenden Maßnahmen aus.
Nur in kleinen Schritten kommt das Isnyer Radverkehrskonzepts voran. Dabei hatte Tiefbauamtsmitarbeiter Lars Biebel Großes geplant. Für die Jahre 2024-2026 hatte er einen Maßnahmenkatalog erarbeitet und dazu die entsprechenden Fördermittel beim Land beantragt. Die Stadt Isny hatte zunächst pro Jahr 70.000 Euro für das Radverkehrskonzept im Haushalt eingestellt. Am 8. Juli 2024 hatte der Isnyer Gemeinderat diesen Maßnahmenkatalog einstimmig beschlossen.
Seitdem geht es leider nur sehr schleppend voran:
Für 2024 war geplant, die bereits als Fahrradstraßen ausgewiesenen Wege zum Schulzentrum mittels Sicherheitstrennstreifen, regelmäßigen Piktogrammen sowie Rotmarkierungen am Beginn der Fahrradstraßen und an Knotenpunkten als solche besser erkennbar zu machen. Neu als Fahrradstraße wurde der Spitalhofweg beschlossen. 2025 sollte die Maierhöfener Straße baulich verändert werden, für 2026 stand die Kemptener Straße und weitere einzelne Maßnahmen auf dem Plan.
Aufgrund der prekären Haushaltssituation beschloss der Gemeinderat im Dezember 2024, die jährlichen Ausgaben für den Radverkehr auf 20.000 Euro zu begrenzen. Damit ist das bereits verabschiedete Dreijahrespaket im geplanten Umfang nicht mehr durchführbar. Der neu einberufene Arbeitskreis Mobilität hat nun die schwere Aufgabe, mit den knappen Haushaltsmitteln sinnvolle Maßnahmen aus dem Radverkehrskonzept umzusetzen. Es wird voraussichtlich Fördergelder von Bund und Land geben, diese dürfen allerdings nur für Fahrradstraßen verwendet werden. Somit müssen einzelne Maßnahmen herausgesucht werden, welche den Förderkriterien entsprechen und gleichzeitig sinnvoll und hilfreich für die Sicherheit der Radfahrenden ist. Im Sommer 2025 haben wir als ADFC-Vorstand der Stadtverwaltung unsere Zusammenarbeit diesbezüglich angeboten und hoffen nun, dass diese auch angenommen wird. Auf dass in konstruktiven Diskussionen gute Maßnahmen für ein noch sichereres und attraktiveres Radfahren in Isny gefunden werden!
Unabhängig von den Fahrradstraßen gibt es weitere noch offene Punkte: Die im Konzept empfohlene Einbahnstraßenregelung für den Achener Weg, kombiniert mit einem breiten Radfahrstreifen stadtauswärts, würde die Attraktivität für den Radverkehr auf dieser wichtigen Verbindung ins Industriegebiet und zum Einkaufszentrum am Bühlberg deutlich erhöhen. Weitere Vorschläge des Radverkehrskonzepts sind sogenannte modale Filter in einigen Wohnstraßen, die eine Durchfahrbarkeit dem Radverkehr vorbehalten. Diese Maßnahmen erfordern eine öffentliche Diskussion, zumindest mit den betroffenen Anwohner*innen, um eine entsprechende Akzeptanz zu erreichen.
OBS-Abstandsmessungen beim Überholen: Die Hälfte der Kfz überholt zu eng
Im Sommer 2023 bekam die Isnyer ADFC-Ortsgruppe die Gelegenheit, mit Hilfe von Open Bike Sensoren (OBS), den Abstand von überholenden Kraftfahrzeugen zu messen. Im Juni stellte die Hochschule Kempten ein selbst gebautes Messgerät zur Verfügung, im Juli kam ein OBS des baden-württembergischen ADFC-Landesverbands zum Einsatz. Insgesamt 740 Überholvorgänge wurden innerhalb von Isny, verteilt auf zehn Straßen, dokumentiert. Die Ergebnisse waren mit beiden Geräten ähnlich. Weniger stark befahrene Straßen schnitten etwas besser ab als Straßen mit hohen Verkehrsmengen. Letztlich waren es nur knapp die Hälfte (51 %) der Fahrzeuge, die den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,50 Metern beim Überholen einhielten. Weitere 18 % lagen knapp darunter mit einem Abstand von 1,50 bis 1,30 Metern. Über 30 % der Kraftfahrzeuge überholten mit weniger als 1,30 Metern, über 17 % sogar mit weniger als 1,10 Metern. Dabei gab es kaum Unterschiede, ob Straßen mit Radfahrstreifen oder Schutzstreifen ausgestattet waren oder ob sie keine geschützten Radfahrerbereiche auswiesen. Die Maierhöfener Straße mit 1,50 Meter breiten Radfahrstreifen zeigte mit die schlechtesten Ergebnisse. In dem Zusammenhang ist wichtig zu wissen, dass Isny durchweg nur Schutzstreifen mit 1,25 Metern und Radfahrstreifen mit 1,50 Metern Breite hat. Beides entspricht zwar den gesetzlichen Mindestanforderungen, wird aber mittlerweile von Experten als deutlich zu gering beurteilt.
Themen: Chancen durch StVO-Neuerung, Vorstandswahlen, Satzung
Im EnergieHaus des Gymnasiums fand am 23.10.2024 die Jahresversammlung der Ortsgruppe Isny/Argenbühl des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) statt.
Aktuelle Informationen zum Radtourismus in der Region präsentierte Isnys Tourismuschefin Anna Wieland.
Farina Schättiger klärte über die Neuerung im Straßenverkehrsrecht auf. Die neue Rechtslage erweitere die Spielräume für Kommunen bei der fahrrad- und fußgängerfreundlichen Mobilität.
Während bisher einzig die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs priorisiert worden wäre, erlaube das neue Straßenverkehrsgesetz nun den Kommunen, Maßnahmen im Straßenverkehr auch durch den Gesundheitsschutz, den Klimaschutz oder durch städtebauliche Entwicklungen zu begründen.
Zusätzlich würde nun die Bereitstellung von Flächen für den fließenden und ruhenden Rad- und Fußverkehr explizit in der Straßenverkehrsordnung genannt. Somit würde es einfacher, Fahrradstraßen, Fußgängerübergänge oder Fahrradstellplätze einzurichten.
"Während früher oft erst ein Unfall geschehen musste, bevor Kommunen eine Gefahrenstelle für den Fuß- oder Radverkehr entschärfen konnten, können wichtige Maßnahmen nun endlich auch präventiv angeordnet werden," fasste Schättiger diesen Fortschritt zusammen.
Auch hinsichtlich Tempo 30 gebe es einige Neuerungen: So könne Tempo 30 nun auch vor Einrichtungen für behinderte Menschen, an Fußgängerüberwegen, an Spielplätzen oder an hochfrequentierten Schulwegen eingerichtet werden. Schättiger nannte auch gleich ein Beispiel für Isny: Am Zebrastreifen über die Maierhöfener Straße südlich der Norma könnte eine Geschwindigkeitsreduzierung angeordnet werden, welche sich dann ortsauswärts fortsetzen könnte bis zum Stephanuswerk. Denn die neue Rechtslage erlaube es auch, Tempo-30-Inseln über eine Distanz von bis zu 500 m miteinander zu verbinden.
Im Jahresbericht konnte Vorsitzender Robert Blaser-Sziede auf ein vielfältiges wöchentliches Tourenangebot mit 16 Touren zurückblicken. Oswald Längst hatte ein Pedelec-Training für Senior*innen organisiert. Katarina Schrade stellte die Website der Ortsgruppe auf ein neues Format um, zu finden auf www.isny.adfc.de.
Erstmals verabschiedete die ADFC-Ortsgruppe eine Satzung.
Das Ergebnis der Vorstandswahlen war einstimmig:
1. Vorsitzender: Robert Blaser-Sziede
2. Vorsitzende: Dr. Farina Schättiger
Kassenwart: Oswald Längst
Der ADFC lebt durch die Mitarbeit seiner aktiven Mitglieder.
Information und Koordination unserer ehrenamtlichen Arbeit findet vor allem bei regelmäßigen Arbeitstreffen und der Mitgliederversammlung statt.
Der ADFC ist in mehr als 450 Städten in Deutschland vertreten. In der Karte finden Sie Ihren direkten Ansprechpartner vor Ort. Filtern Sie entweder nach Bundesländern oder klicken Sie sich direkt durch die Karte. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie mit einem Klick auf den ausgewählten ADFC-Marker in der Karte.
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Wassertorstr. 5
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Robert Blaser-Sziede
Tel.: 07562 3740
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Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 230.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.
Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.
weiterlesenRadfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.
Als ADFC-Mitglied profitieren Sie außerdem von umfangreichen Serviceleistungen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Unternehmen sowie Versicherungen und Ökostrom-Unternehmen ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.
weiterlesenWie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.
Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.
weiterlesenMenschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.
Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.
Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs.
weiterlesenDie Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.
Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.
weiterlesenJa. Der ADFC hat sich mit der Firma Pergande & Pöthe einen seriösen und erfahrenen Partner ins Boot geholt. Der aus dem Hause P&P stammende Versicherungstarif „SofortschutzPLUS“ wurde individuell auf die Wünsche und Bedürfnisse der ADFC-Mitglieder angepasst und bietet eine umfangreiche Deckung zum kleinen Beitrag.
weiterlesenDas Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.
weiterlesenWir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.
weiterlesenMit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.
Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.
Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.
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