Unsere diesjährige öffentliche Jahresmitgliederversammlung findet am Mittwoch, 23.10.2024 um 19 Uhr im EnergieHaus des Isnyer Gymnasiums (Rainstrasse 27, Eingang über den Schulgarten auf der Ostseite des Gebäudes) statt.
Tourismusbüroleiterin Anna Wieland berichtet über Neuigkeiten beim Fahrradtourismus in Isny, Farina Schättiger informiert über die Reform der StVO und deren Chancen für den Radverkehr in Isny. Einen Überblick über den aktuellen Stand beim Isnyer Radverkehrskonzept gibt Robert Blaser-Sziede. Außerdem soll die Ortsgruppe eine Satzung erhalten und den Vorstand turnusgemäß neu wählen.
Wir freuen uns auf euren Besuch und einen aktiven Austausch zum Thema Radverkehr.
ADFC-Ortsgruppe Isny/Argenbühl
Die Ortsgruppe wurde 1999 auf Initiative von Dr. Ulrich Friedel gegründet, der sich seit den 80er Jahren für den Radverkehr in Isny engagiert hatte. Radverkehr blieb seither das prägende Thema der Ortsgruppe.
Radverkehrskonzept Isny
In enger Zusammenarbeit mit der Isnyer Stadtbauverwaltung und dem Isnyer Gemeinderat wurde 2013 das erste Radverkehrskonzept vom Kölner Planungsbüro VIA erarbeitet. Eine Fortschreibung des Konzepts erstellte VIA 2022, für das die ADFC-Ortsgruppe gemeinsam mit den Tiefbauamtsmitarbeitern Vorschläge vorbereitet hatte.
Radwegebeschilderung
Die erste weitmaschige Radverkehrsbeschilderung im württembergischen Allgäu entstand 2003, geplant von der ADFC-Ortsgruppe Isny/Argenbühl zusammen mit dem Wangener Gästeamtsleiter. 2021 wurde das württembergische Allgäu zur ADFC zertifizierten RadReiseRegion. Voraussetzung dafür war eine engmaschige Radwegebeschilderung nach FGSV-Standard. Bei der Konzeption der RadReiseRegion und der Planung der Beschilderung wirkte die ADFC-Ortsgruppe mit.
Touren
Seit 2023 bietet die ADFC-Ortsgruppe ein regelmäßiges Tourenprogramm an. Von Mai bis September findet in der Regel eine Tour statt, meist Freitagnachmittag eine Halbtagestour, vereinzelt eine Ganztagestour am Samstag.
Newsletter
Im online erscheinenden ADFC-Newsletter Region Allgäu gibt es monatlich Nachrichten aus den bayerischen ADFC-Kreisverbänden Kempten-Oberallgäu, Memmingen-Unterallgäu und Kaufbeuren-Ostallgäu. In den meisten Ausgaben finden sich auch Beiträge aus Isny.
Pedelec-Training für Senioren
Ein- bis zweimal pro Jahr bietet unser Vorstandsmitglied und ausgebildeter Pedelec-Trainer Oswald Längst Pedelec-Trainingskurse an.
Fortschreibung des Isnyer Radverkehrskonzepts
Gemeinderat beschließt Maßnahmenpaket für 2024 bis 2026
So langsam kommt die Fortschreibung des Isnyer Radverkehrskonzepts in Fahrt. Zu verdanken ist dies dem Tiefbauamtsmitarbeiter Lars Biebel, der für die Jahre 2024 – 2026 einen Maßnahmenkatalog erarbeitet hat und dazu die entsprechenden Fördermittel beim Land beantragte. Die Stadt Isny hat pro Jahr 70.000 Euro für das Radverkehrskonzept im Haushalt eingestellt. Am 8. Juli hat der Isnyer Gemeinderat nun diesen Maßnahmenkatalog für die drei Jahre einstimmig beschlossen.
Für 2024 ist geplant, die bereits als Fahrradstraßen ausgewiesenen Wege zum Schulzentrum als solche besser erkennbar zu machen. Sicherheitstrennstreifen, regelmäßige Piktogramme sowie Rotmarkierungen am Beginn der Fahrradstraßen und an Knotenpunkten sollen die Schulwege sicherer machen. Neu als Fahrradstraße kommt der Spitalhofweg hinzu.
2025 soll die Maierhöfener Straße fürs Radfahren attraktiver werden. Nördlich des Stephanuswerks wird eine Querungsinsel mit Zebrastreifen gebaut, um von der Straße An der Felderhalde barrierefrei in die Erschließungsstraße entlang der Maierhöfener Straße zu gelangen. Der Gehweg vor der Norma soll auf drei Meter verbreitert werden, um Rad- und Fußverkehr in beiden Richtungen ausreichend Platz zu bieten. Die Kreuzung mit der Weißlandstraße und dem Bufflerweg soll umgestaltet werden.
Die Maßnahmen für 2026 beinhalten die Verbreiterung des Gehwegs an der Kemptener Straße entlang der Friedhofsmauer, die Umgestaltung der Ortseinfahrt Neutrauchburg, sowie Zebrastreifen und Radfurten an den Einmündungen des Kreisverkehrs an der L 318.
Der Tiefbauverwaltung hat hier Fleißarbeit geleistet. Das darf allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass wesentliche Diskussionen und Entscheidungen zum Radverkehrskonzept noch ausstehen. Die im Konzept empfohlene Einbahnstraßenregelung für den Achener Weg, kombiniert mit einem breiten Radfahrstreifen stadtauswärts, würde die Attraktivität für den Radverkehr auf dieser wichtigen Verbindung ins Industriegebiet und Einkaufszentrum am Bühlberg deutlich erhöhen. Weitere politisch brisante Vorschläge des Radverkehrskonzepts sind sogenannte modale Filter in einigen Wohnstraßen, die eine Durchfahrbarkeit dem Radverkehr vorbehalten. Diese Maßnahmen erfordern eine öffentliche Diskussion, zumindest mit den betroffenen Anwohnern, um eine entsprechende Akzeptanz zu erreichen.
Der ADFC lebt durch die Mitarbeit seiner aktiven Mitglieder.
Information und Koordination unserer ehrenamtlichen Arbeit findet vor allem bei regelmäßigen Arbeitstreffen und der Mitgliederversammlung statt.
Der ADFC ist in mehr als 450 Städten in Deutschland vertreten. In der Karte finden Sie Ihren direkten Ansprechpartner vor Ort. Filtern Sie entweder nach Bundesländern oder klicken Sie sich direkt durch die Karte. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie mit einem Klick auf den ausgewählten ADFC-Marker in der Karte.
Der ADFC hat verschiedene Veröffentlichungen. Neben touristischen Broschüren wie „Deutschland per Rad entdecken“ und „Radurlaub“ gehört auch das beliebte Mitgliedermagazin „Radwelt“ dazu, das alle zwei Monate über aktuelle Verbraucherthemen und politische Entwicklungen informiert. Nicht fehlen darf die Radwelt-Ritzelbande: Für Kinder wird es in der „Radwelt“ bunt und schräg. Des Weiteren finden Sie im Bereich Publikationen den ADFC-Jahresbericht und das Verkehrspolitische Programm.
Wassertorstr. 5
88316 Isny im Allgäu
Robert Blaser-Sziede
Tel.: 07562 3740
E-Mail: isny [at] adfc-bw.de
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 230.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.
Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.
Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.
Als ADFC-Mitglied profitieren Sie außerdem von umfangreichen Serviceleistungen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Unternehmen sowie Versicherungen und Ökostrom-Unternehmen ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.
Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.
Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.
Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.
Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.
Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs.
Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.
Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.
Ja. Der ADFC hat sich mit der Firma Pergande & Pöthe einen seriösen und erfahrenen Partner ins Boot geholt. Der aus dem Hause P&P stammende Versicherungstarif „SofortschutzPLUS“ wurde individuell auf die Wünsche und Bedürfnisse der ADFC-Mitglieder angepasst und bietet eine umfangreiche Deckung zum kleinen Beitrag.
Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.
Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.
Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.
Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.
Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.